Lange Zeit galten in Deutschland Empfehlungen für die Stilldauer und den Start der Beikost, die von den weltweit geltenden Empfehlungen der WHO abwichen. Damit ist jetzt Endlich Schluss. Seit Ende Februar gilt in Deutschland eine neue Leitlinie zur Stilldauer, die somit auch den Start der Beikost neu definiert. Somit ist endlich die Verwirrung beendet und es hören hoffentlich die viel zu frühen Empfehlungen zur Beikost auf. Die bis vor Kurzem geltenden Empfehlungen haben leider dazu geführt, dass viele Babys viel zu früh Beikost bekommen haben.
Mit der neuen Leitlinie gelten nun verbindlich folgende Empfehlungen:
- reifegborene Babys sollten bis zum vollendeten 6. Lebensmonat ausschließlich oder überwiegend gestillt werden (Anm.: Vor Beikostbeginn sollten Babys ausschließlich Muttermilch oder Muttermilchersatz bekommenn)
- Die Gesamtstilldauer für reifgeborene Kinder soll mindestens 12 Monate betragen (Anm.: Hier weichen die Empfehlungen weiterhin von der WHO ab, die mindestes 2 Jahre stillen empfiehlt, aber die Formulierung lautet "soll mindestens", d.h. du darfst dein Baby natürlich auch deutlich über den ersten Geburtstag hinaus stillen)
Damit gilt jetzt ganz klar, dass der Beikostbeginn frühestens nach 180 Tagen empfohlen wird. Darüber hinaus gelten natürlich weiterhin die Beikostreifezeichen der WHO, die ein Kind erreicht haben sollte, bevor mit der Beikost begonnen wird.
Hast du Fragen zu den neuen Empfehlungen oder zum Beikoststart? Möchtest du bald mit der Beikost starten und bist unsicher wie? Hast du bereits mit Beikost gesttartet und wünschst dir Unterstützung? Ernährst du dein Kind mit der Flasche und fragst dich, was diese Empfehlungen für dich und dein Kind bedeuten? Rufe mich an oder schreibe mir! Ich begleite dich und deine Familie gerne auf eurem Beikostweg.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V., Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V., Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V.: S-3 Leitlinie Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung, Version 1.0, Datum, Registernummer 027-072, 2025, verfügbar unter: https://register.awmf.org/de/leitli-nien/detail/027-072 (Zugriff am 23.02.2026).


Kommentar schreiben